Dienstleistungen
CE Schulungen / Seminare & Workshops
CE Konformitätsunterlagen erstellen.
Dabei werden die Unterlagen bezogen auf die EU-Richtlinien und EN-Normen erläutert.
Die Vorgehensweise ist für Ihre Mitarbeiter durch das Lernen an der eigenen bekannten Maschine leichter als in einer normalen CE Schulung in einer Gruppe mit unterschiedlichen Teilnehmern und Produkten.
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Pro Thema ist ein Zeitaufwand von 4 Stunden geplant. Der Vortrag dauert 1-2 Stunden, der Workshop 2-3 Stunden. Die Teilnehmer erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung für die abgeschlossene CE Schulung.
Themen:
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
- Funktionale Sicherheit
- Elektrische Betriebsmittel (Schaltschrank)
- Interne Fertigungskontrolle
- Unterlagen für die Behörde (CE-Koordinator)
- Wesentliche Veränderung von Maschinen
Die erstellten Unterlagen sind praxisorientiert.
Ihr Unternehmen hat stets einen Ansprechpartner bei Fragen oder speziellen Kundenwünschen zum Thema CE Kennzeichnung (z. B. überarbeitete EU-Richtlinien und EN-Normen).
Wir sind Dienstleister für CE Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten und erstellen CE Konformitätsunterlagen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.
Sollten Sie Engpässe durch Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel haben, so können die Mitarbeiter von DSS kurzfristig einspringen.
Messungen
- Lärm
- Beleuchtung
- Magnetfeld
- Elektromagnetische Verträglichkeit
Der Hersteller einer Maschine muss eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 durchführen. Dabei muss beachtet werden, dass Lärm, Beleuchtung, Magnetfeld und Elektromagnetische Verträglichkeit bestimmte Werte nicht überschreiten. Aus diesem Grund müssen Messungen durchgeführt werden.
Die Maschine muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I und EMV-Richtlinie 2014/30/EG Anhang I so konstruiert und gebaut sein, dass:
- die Lärmschallemissionen gemindert werden
- Risiken durch Maschinenvibrationen gemindert werden
- die Beleuchtungen keinen störenden Schattenbereich, keine Blendung und keine gefährlichen Stroboskopeffekte bei beweglichen Teilen verursacht
- unerwünschte Strahlungen ausgeschlossen oder soweit verringert werden, dass sie keine schädlichen Auswirkungen für den Menschen haben
- die elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem der bestimmungsgemäße Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist
Bei einem Lärmpegel von 70 dB sollte ein Messprotokoll angefertigt werden. Der Pegel sollte jedoch nicht mehr als 80 dB betragen. Ist der Lärmpegel allerdings höher als 85 dB, so muss für die an der Maschine arbeitenden Personen eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden und ein Gehörschutz getragen werden.
Nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A.3.4 muss die Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux ergeben. Nach der EN 1837 muss die maschinenintegrierte Beleuchtung mindestens 500 Lux betragen. Jedoch hängt die erforderliche Beleuchtungsstärke von der Sehaufgabe ab und muss ausreichend hoch und gleichmäßig sein.
Ein Magnetfeld entsteht durch hohe Ströme. Die Obergrenzen sind nach BGV B11 und EN 12198-1 festgelegt. Beim Bedienpersonal darf das statische Magnetfeld 21 mTDC, bei Trägern von Implantaten 3 mTDC und bei Trägern von Herzschrittmachern 1 mTDC nicht überschreiten.
Bei der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) muss die Einsatzumgebung angegeben werden. Dies wird in Störaussendung oder Störbeeinflussung und in Industriebereich oder Gewerbebereich unterschieden.
Nutzen Sie unser Wissen! Die gesparte Zeit durch die Zusammenarbeit mit DSS-Siegmund GmbH können Sie anderweitig verwenden. Wir führen mit Ihnen die Messungen an Maschine und Anlage durch und informieren Sie über die anzuwendenden Normen und Richtlinien. Die gemeinsame Durchführung von Messungen schult automatisch Ihr Personal. Die Erfahrungen und Erkenntnisse führen bei der Konstruktion der nächsten oder ähnlichen Maschinen zu einem weiteren Vorteil.
Messungen wurden nicht durchgeführt
- damit wird die Maschinen-Richtlinie Anhang I nicht erfüllt
- hohes Risiko, nachträgliche Prüfungen auch an ausgelieferten Maschinen und Anlagen
Messungen wurden nicht korrekt durchgeführt z.B. Kalibrierung
- Beanstandung der Messergebnisse - Risiko einer Nachprüfung
Messungen korrekt durchgeführt
- bei Regressansprüchen Dritter ein Nachweis - geringes Risiko der Haftung