Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Grundlagen ist nach
BetrSichV-Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
- 3 Gefährdungsbeurteilung
(1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Druckgeräte
Nach BetrSichV Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Abschnitt 4
Druckanlagen
Umfassende Unterstützung im Rahmen der BetrSichV, als befähigte Person.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen Druckgeräte zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Sie müssen regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person oder von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) überprüft werden.
Druckgeräte
Unsere Experten unterstützen Sie hierbei, als befähigte Person, in allen Fragen rund um die BetrSichV. Von der Gefährdungsbeurteilung und der Ermittlung der Prüffristen bis hin zur Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen aus einer Hand.
Prüfdienstleistungen umfassen:
- Prüffristenlegung
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
Explosion
Nach BetrSichV Anhang 2 (zu den §§ 15 und 16)
Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen
Unsere Experten unterstützen Sie, als befähigte Person, im Explosionsschutz mit folgenden Prüfdienstleistungen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Zoneneinteilung
- Explosionsschutzdokument
Das Begutachten von Explosionsschutzkonzepten für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen bei der
- Planung von Neuanlagen
- Änderung und Erweiterung
Elektromagnetische Felder
Darüber hinaus bietet die DSS-Siegmund GmbH Messungen im Bereich elektromagnetischen Feldern an.
Die Grenzwerte für Menschen sind in den EMF-Empfehlungen bzw. in Normen und Gesetzen festgelegt.
- Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder). Amtsblatt der Europäischen Union L 179 vom 29. Juni 2013
- DIN EN 62311 Bewertung von elektrischen und elektronischen Einrichtungen in Bezug auf Begrenzungen der Exposition von Personen in elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz)
- DGUV 15 (BGV B11) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift Elektromagnetische Felder, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
Sie dienen dem Arbeitsschutz und dem Schutz der Öffentlichkeit.